Pour l'amende c'était l'article R313-1
J'ai envoyé un mail au vendeur pour avoir plus de renseignements sur les certifications et homologation pour les angel eyes et arrivé là ils ne les ont pas. Ils me donnent qq sites mais rien de valable pour une contestation(enfin je pense je capte pas très bien l'allemand. Je crois que je l'ai dans l'os je vais etre obligé de payer à moins que l'un de vous ait plus d'info sur le sujet. En attendant pour les possesseurs d'angel eyes méfiez vous!
Pour ceux qui comprennent l'allemand vlà le mail de mon vendeur:
Hallo,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die Zulassung von Leuchten mit einer ABE gibt nur noch für ältere Modelle.
Schon seit einigen Jahren werden neue Leuchten nur noch mit EU Freigabe oder nach ECE Regelung geprüft und dadurch für alle Länder der EU freigegeben.
Für alle Teile mit EU Freigabe bzw. Freigabe nach ECE Regelung gibt es keine Papiere.
Die Freigabe der Leuchten wird jetzt durch das „E-Zeichen“ bescheinigt, dass in die Lampe eingegossen ist.
Das gleiche Zeichen finden Sie auch auf den Originalleuchten.
Falls Sie noch weitere Informationen dazu wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.
Wir haben auch lange nach Gutachten oder ABE gesucht, weil wir öfter danach gefragt werden und folgende Informationen erhalten:
Auskunft der Dekra:
Leuchten haben keine Betriebserlaubnis, sondern eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO). Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen. Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für die Bauartgenehmigung. Es gibt zwar ABEs für einige Austauschleuchtensätze von Hella, aber grundsätzlich gilt:
e-Prüfzeichen ist Nachweis für die Bauartgenehmigung, Papiere müssen keine mitgeführt werden.
§ 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Veränderungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.
Nach § 19(4) StVZO besteht eine Mitführpflicht für die Papiere nur bei nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).
TÜV Nord:
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und ein entsprechendes Genehmigungszeichen tragen. Dieses besteht aus der Genehmigungsnummer und dem vorangestellten Zeichen der Genehmigungsbehörde
Beispiel 1 : . Es handelt sich um ein Bauteil, das nach einer ECE-Regelung in den Niederlanden genehmigt wurde (die Länderkennung „4“ steht für die Niederlande).
Beispiel 2 : . Das Bauteil wurde auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1“) genehmigt.
Hella:
Alle im Katalog aufgeführten Hella-Produkte sind typgeprüft nach den europäischen Vorschriften der ECE für geprüfte Kfz-Bauteile und entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Regelungen. Sie sind - ohne weitere Genehmigungsverfahren - für den sofortigen Einbau am Fahrzeug zugelassen.
Vertragsparteien der ECE-Regelungen
Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
Folgende Links bestätigen die Freigabe per ECE Prüfzeichen:
http://www.tuev-nord.de/21761.asp
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/seite_499.php
Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
E-KR Automotive
Eike Kraus